30 Jul

Setter Karriere trotz Lese- /Schreibeschwäche

Barclay denkt nach....Barclay: „Du cu, hast du nicht vor, mich aufs Gymnasium zu schicken, damit ich Abitur machen und danach was Schlaues studieren kann? Habe gehört, das macht mächtig viel Spaß und ich wäre der erste Setter, der sich das traut.“
cu: „Äh was? Was willst du?“
Barclay: „Abi machen, was sonst und dann studieren.“
cu: Mit wem sind wir bloß beim Spazierengehen zusammen getroffen, das kann er sich doch nicht so einfach ausdenken??? “ Ahem, Barclay-Schätzchen. Dazu gehört aber, dass du Lesen und Schreiben kannst, das weißt du schon, oder?“
Barclay: “ Meine Freundin Amber in den ewigen Jagdgründen  hat mit heute Nacht im Traum erzählt, dass ein großes wichtiges Gericht (Anmerkung der Red.: Das Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 33.14 und 6 C 35.14) darüber entschieden hat, ob Zweibeiner mit Lese- und Schreibeschwäche diskriminiert werden, wenn im Zeugnis steht, dass  einzelne Leistungen (Rechtschreibung) nicht bewertet worden sind. Damit kann man ohne Lesen und Schreiben zu können also das Abitur bestehen!“
cu: „Aber die Rechtschreibung nicht zu bewerten heißt nicht, gar nicht Lesen und Schreiben zu können! Oder willst du behaupten du kannst Beides?)“
Barclay brummend: “ Och Menno, doofe Rumargumetiererei… Ich dachte nur so…“
cu: „AHA!“

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