18 Jun

Für kleine ungestüme Setter-Jungs wird gebremst!

Barclay: “ Schau mal cu, was ich da wieder gelesen habe und was deine Einstellung zum Autofahren ändern wird: Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Auffahrende
bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Unfallschaden
aufzukommen hat. Dies nach dem juristischen Grundsatz: „Wenn`s hinten
kracht, gibt’s vorne Geld“. Aber jetzt pass auf: Das Landgericht Paderborn entschied , dass sich der für ein Tier bremsende Autofahrer richtig verhält (AZ: 5 S 181/00). Wer über eine Dorfstraße fährt, muss IMMER mit Tieren – die meinen damit auch bestimmt SETTER und ihre Freunde – auf der Fahrbahn rechnen. Bremst du also als Autofahrer in einer solchen Situation stark ab und ein anderer Wagen fährt dir hinten auf, dann muss die Versicherung des Auffahrenden deinen Schaden bezahlen, und zwar voll. HA! Bremsmanöver wegen Tieren sind nicht fahrlässig, so die Richter. Autofahrer müssen innerorts ohnehin immer bremsbereit sein, weshalb entsprechende Auffahrunfälle grundsätzlich nicht zu Lasten des Bremsers gehen.“
cu: „Respekt, Barclay, aber das mit den Settern und deren Freunde – wer ist eigentlich nicht dein Freund, solange er 4 Beine hat und Wuff macht? – das ist ein echter LEX Setter…“
Barclay: “ Das hat deine Setterhündin im Hundehimmel auch gesagt. Ich war heute Nacht wieder in Kontakt. Sie hat gemeint, dass das alles LEX Setter sei und hat erklärt, das sei ein SETTER- Gesetz für alle Nicht-Lateiner… Was heißt das denn eigentlich, ist Lateiner irgendwas zu essen???“
cu: “ Ja genau du Nerventod, das ist ein kleiner Stinkeknochen, bringe ihn dir das nächste Mal mit. Und jetzt lass mich arbeiten!“

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